Abfindung berechnen

Die Faustregel für eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Hinweis: Dies ist nur eine Faustregel. Im Arbeitsrecht gibt es viele Stellschrauben, um eine höhere Abfindung zu verhandeln. Konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt.