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Abfindung nach 5 Jahren – Höhe und netto (2026)

Regelabfindung nach § 1a KSchG: 2,5 Bruttomonatsverdienste nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. Beispielwerte brutto und netto mit Fünftelregelung.

Abfindung nach 5 Jahren: Beispielrechnung

Formel: 0,5 × Bruttomonatsverdienst × 5 Jahre = 2,5 Monatsverdienste. Netto-Spalte: Steuerklasse I, Fünftelregelung, Jahresgehalt = 12 Monatsgehälter, Tarif 2026.

MonatsverdienstAbfindung (0,5 × 5)davon netto*Ersparnis Fünftelregelung
2.500 €6.250 €4.635 €57 €
3.000 €7.500 €5.430 €77 €
3.500 €8.750 €6.185 €104 €
4.000 €10.000 €6.900 €138 €
4.500 €11.250 €7.570 €174 €
5.000 €12.500 €8.200 €216 €
6.000 €15.000 €9.320 €310 €

* Modellrechnung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Individuelle Werte: Abfindungsrechner.

Einordnung: 2,5 Monatsverdienste liegen deutlich unter der Kappungsgrenze des § 10 KSchG (12 Monatsverdienste, bei Älteren 15 bzw. 18). Der Spielraum nach oben ist also rechtlich nicht begrenzt – es zählt Ihr Verhandlungsergebnis.

Wovon die Höhe wirklich abhängt

  1. Prozessrisiko des ArbeitgebersJe wackliger die Kündigung (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung), desto höher der Faktor – 0,75 bis 1,0 statt 0,5.
  2. SonderkündigungsschutzSchwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.
  3. Kündigungsfrist als HebelNach 5 Jahren gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist – Details: Kündigungsfrist nach 5 Jahren. Ein früherer Austritt gegen höhere Abfindung ist verhandelbar, kann aber ALG-Ruhen auslösen (§ 158 SGB III).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abfindung nach 5 Jahren?

Nach der Faustformel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, also 2,5 Bruttomonatsverdienste nach 5 Jahren. Bei 4.000 € Monatsgehalt sind das 10.000 € brutto. Verhandelt werden je nach Prozessrisiko 0,25 bis 1,5 Monatsverdienste pro Jahr.

Werden angefangene Jahre mitgezählt?

Ja: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG). Aus 5 Jahren und 7 Monaten werden also 6 anrechenbare Jahre.

Was bleibt netto von der Abfindung übrig?

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei; es geht nur Steuer ab. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) bleiben je nach Einkommen meist 60–85 % übrig. Die Tabelle oben zeigt Beispielwerte für Steuerklasse I – individuell rechnen Sie mit dem Abfindungsrechner.

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