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Arbeitslosengeld-Rechner 2026 – wie viel ALG I bekomme ich?

Arbeitslosengeld I nach §§ 149–154 SGB III berechnen: 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts – mit Steuertarif 2026.

60 %Leistungssatz ohne Kind
67 %mit Kind (§ 149 SGB III)
8.450 €Bemessungsgrenze/Monat
24Monate Höchstdauer (ab 58)

ALG I berechnen

Arbeitslosengeld I pro Monat

Leistungssatz
Leistungsentgelt (pauschal. Netto)
ALG pro Tag

Pauschalierte Schätzung nach dem Berechnungsschema der §§ 151–153 SGB III (Steuertarif 2026, 20 % SV-Pauschale, ohne Kirchensteuer). Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Das ALG I ist eine Lohnersatzleistung – Ausgangspunkt ist Ihr Bruttogehalt, das in drei Schritten in den Zahlbetrag umgerechnet wird:

  1. BemessungsentgeltDurchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate, höchstens 8.450 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2026).
  2. LeistungsentgeltBrutto minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, minus Lohnsteuer und Soli (§ 153 SGB III) – ein pauschaliertes Netto.
  3. LeistungssatzDavon 60 % – bzw. 67 %, wenn Sie oder Ihr Ehepartner ein Kind im Sinne des § 32 EStG haben.
Steuerklasse zählt: Maßgeblich ist die Steuerklasse zu Jahresbeginn. Ein Wechsel (z. B. III/V bei Ehepaaren) wirkt sich direkt auf das ALG aus – wird aber nur anerkannt, wenn er nicht allein der ALG-Optimierung dient oder dem Verhältnis der Gehälter entspricht.

ALG I nach Bruttogehalt – Tabelle 2026

Bruttogehalt/MonatALG I ohne Kind (60 %, StKl. I)ALG I mit Kind (67 %, StKl. III)
2.000 €907 €1.072 €
2.500 €1.087 €1.340 €
3.000 €1.264 €1.582 €
3.500 €1.436 €1.799 €
4.000 €1.605 €2.005 €
4.500 €1.770 €2.206 €
5.000 €1.930 €2.405 €
6.000 €2.235 €2.793 €
7.000 €2.501 €3.155 €

Alle Werte gerundet, Steuertarif 2026, ohne Kirchensteuer. Ihr individueller Wert hängt von Steuerklasse und Kindern ab – nutzen Sie den Rechner oben.

Sperrzeit vermeiden: Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag), riskiert 12 Wochen Sperrzeit und die Kürzung der Anspruchsdauer um ein Viertel (§§ 159, 148 SGB III). Vor der Unterschrift: Aufhebungsvertrag-Ratgeber lesen.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) – mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte 67 % (§ 149 SGB III). Das Leistungsentgelt ist Ihr Bruttoentgelt abzüglich 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.

Welches Gehalt zählt für die Berechnung?

Das Bemessungsentgelt: das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (§ 150 SGB III) – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € pro Monat (2026). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Je nach Versicherungszeit in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist erweitert: 5 Jahre) und Alter: 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG, 24 Monate → 12 Monate; ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18, ab 58 bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III). Details im Anspruchsdauer-Rechner.

Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

In der Regel ja: 12 Wochen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (§ 159 SGB III), zusätzlich mindert sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Ausnahme: wichtiger Grund, z. B. eine ohnehin drohende rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung bis 0,5 Monatsgehältern pro Jahr. Mehr im Beitrag Sperrzeit.

Wird eine Abfindung auf das ALG angerechnet?

Grundsätzlich nein – die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt. Nur wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ruht der Anspruch nach § 158 SGB III für eine begrenzte Zeit. Ruhenszeitraum berechnen.

Wann muss ich mich melden?

Arbeitssuchend: spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses (bei kürzerer Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis). Arbeitslos: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit. Verspätete Meldung kostet 1 Woche Sperrzeit.

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