So wird das Arbeitslosengeld berechnet
Das ALG I ist eine Lohnersatzleistung – Ausgangspunkt ist Ihr Bruttogehalt, das in drei Schritten in den Zahlbetrag umgerechnet wird:
- BemessungsentgeltDurchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate, höchstens 8.450 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2026).
- LeistungsentgeltBrutto minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, minus Lohnsteuer und Soli (§ 153 SGB III) – ein pauschaliertes Netto.
- LeistungssatzDavon 60 % – bzw. 67 %, wenn Sie oder Ihr Ehepartner ein Kind im Sinne des § 32 EStG haben.
ALG I nach Bruttogehalt – Tabelle 2026
| Bruttogehalt/Monat | ALG I ohne Kind (60 %, StKl. I) | ALG I mit Kind (67 %, StKl. III) |
|---|---|---|
| 2.000 € | 907 € | 1.072 € |
| 2.500 € | 1.087 € | 1.340 € |
| 3.000 € | 1.264 € | 1.582 € |
| 3.500 € | 1.436 € | 1.799 € |
| 4.000 € | 1.605 € | 2.005 € |
| 4.500 € | 1.770 € | 2.206 € |
| 5.000 € | 1.930 € | 2.405 € |
| 6.000 € | 2.235 € | 2.793 € |
| 7.000 € | 2.501 € | 3.155 € |
Alle Werte gerundet, Steuertarif 2026, ohne Kirchensteuer. Ihr individueller Wert hängt von Steuerklasse und Kindern ab – nutzen Sie den Rechner oben.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) – mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte 67 % (§ 149 SGB III). Das Leistungsentgelt ist Ihr Bruttoentgelt abzüglich 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
Welches Gehalt zählt für die Berechnung?
Das Bemessungsentgelt: das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (§ 150 SGB III) – gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € pro Monat (2026). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Je nach Versicherungszeit in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist erweitert: 5 Jahre) und Alter: 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG, 24 Monate → 12 Monate; ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18, ab 58 bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III). Details im Anspruchsdauer-Rechner.
Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?
In der Regel ja: 12 Wochen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (§ 159 SGB III), zusätzlich mindert sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Ausnahme: wichtiger Grund, z. B. eine ohnehin drohende rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung bis 0,5 Monatsgehältern pro Jahr. Mehr im Beitrag Sperrzeit.
Wird eine Abfindung auf das ALG angerechnet?
Grundsätzlich nein – die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt. Nur wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ruht der Anspruch nach § 158 SGB III für eine begrenzte Zeit. Ruhenszeitraum berechnen.
Wann muss ich mich melden?
Arbeitssuchend: spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses (bei kürzerer Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis). Arbeitslos: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit. Verspätete Meldung kostet 1 Woche Sperrzeit.