Urlaubstabelle für Minijobber
Gesetzliches Minimum und Anspruch bei 30 Tagen Betriebsurlaub (Vollzeit, 5-Tage-Woche):
| Arbeitsmodell | gesetzliches Minimum | bei 30 Tagen Vollzeiturlaub |
|---|---|---|
| 1 Tag pro Woche | 4 Tage | 6 Tage |
| 2 Tage pro Woche | 8 Tage | 12 Tage |
| 3 Tage pro Woche | 12 Tage | 18 Tage |
| 4 Tage pro Woche | 16 Tage | 24 Tage |
| 5 Tage pro Woche | 20 Tage | 30 Tage |
Häufige Fragen
Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja, in vollem Umfang. Geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitkräfte (§ 2 Abs. 2 TzBfG) und dürfen beim Urlaub nicht schlechter behandelt werden. Es gelten dieselben Regeln wie für alle: mindestens 4 Wochen, umgerechnet auf die Arbeitstage pro Woche.
Wie berechne ich den Urlaub im Minijob?
Arbeitstage pro Woche × 4 = gesetzlicher Mindestanspruch. Bei 2 Tagen pro Woche also 8 Urlaubstage. Gewährt der Betrieb Vollzeitkräften mehr (z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche), gilt anteilig mehr: 30 × 2/5 = 12 Tage.
Was gilt bei unregelmäßiger Arbeit auf Abruf?
Dann rechnet man mit den durchschnittlichen Arbeitstagen: Jahresarbeitstage ÷ 52 = Tage pro Woche. Alternativ die Formel: Urlaubstage = 24 × tatsächliche Jahresarbeitstage ÷ 312 (bei 6-Tage-Basis).
Bekomme ich im Urlaub meinen Lohn weiter?
Ja – Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG: der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht mit dem Hinweis „im Stundenlohn ist alles drin" abgelten – solche Klauseln sind unwirksam.