Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG)
- gesetzlicher Anspruch für alle
- normale Gehaltsfortzahlung im Urlaub
- Höhe: Durchschnitt der letzten 13 Wochen
Urlaubsgeld (freiwillig/tariflich)
- kein gesetzlicher Anspruch
- Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt
- Höhe: Tarif, Vertrag oder betriebliche Übung
Häufige Fragen zum Urlaubsgeld
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Urlaubsgeld gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung es vorsehen – oder durch betriebliche Übung (mindestens 3-malige vorbehaltlose Zahlung).
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Urlaubsentgelt ist die gesetzlich geschuldete Lohnfortzahlung während des Urlaubs (§ 11 BUrlG) – die bekommt jeder. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung „obendrauf".
Wie hoch ist das Urlaubsgeld üblicherweise?
Je nach Branche sehr unterschiedlich – tariflich meist zwischen 20 und 70 % eines Monatsgehalts oder ein fester Betrag pro Urlaubstag. Laut WSI erhalten knapp die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld, mit Tarifvertrag deutlich häufiger.
Ist Urlaubsgeld steuerpflichtig?
Ja, voll – als sonstiger Bezug unterliegt es der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Durch die Einmalzahlung kann der Abzug im Auszahlungsmonat gefühlt höher ausfallen.