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Urlaubsgeld-Rechner – Höhe berechnen

Urlaubsgeld ist eine Extra-Zahlung zusätzlich zum normalen Gehalt während des Urlaubs. Hier rechnen Sie tarifübliche Sätze in Euro um – und klären den Unterschied zum Urlaubsentgelt.

Urlaubsgeld berechnen

Urlaubsgeld (brutto)

Berechnungsbasis
Steuer/SVvoll pflichtig (sonstiger Bezug)

Kein gesetzlicher Anspruch – Höhe und Auszahlung richten sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. Übliche tarifliche Spannen: 20–70 % eines Monatsgehalts.

Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG)

  • gesetzlicher Anspruch für alle
  • normale Gehaltsfortzahlung im Urlaub
  • Höhe: Durchschnitt der letzten 13 Wochen

Urlaubsgeld (freiwillig/tariflich)

  • kein gesetzlicher Anspruch
  • Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt
  • Höhe: Tarif, Vertrag oder betriebliche Übung
Betriebliche Übung: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge vorbehaltlos Urlaubsgeld, entsteht ein Anspruch für die Zukunft – es sei denn, die Zahlung stand ausdrücklich unter Freiwilligkeitsvorbehalt.
Beim Ausscheiden: Ob anteiliges Urlaubsgeld bei unterjährigem Austritt zusteht, hängt von der Vertragsklausel ab (Stichtagsregelung vs. anteiliger Anspruch). Nicht verwechseln mit der Urlaubsabgeltung für offene Urlaubstage – die gibt es immer.

Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Urlaubsgeld gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung es vorsehen – oder durch betriebliche Übung (mindestens 3-malige vorbehaltlose Zahlung).

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Urlaubsentgelt ist die gesetzlich geschuldete Lohnfortzahlung während des Urlaubs (§ 11 BUrlG) – die bekommt jeder. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung „obendrauf".

Wie hoch ist das Urlaubsgeld üblicherweise?

Je nach Branche sehr unterschiedlich – tariflich meist zwischen 20 und 70 % eines Monatsgehalts oder ein fester Betrag pro Urlaubstag. Laut WSI erhalten knapp die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld, mit Tarifvertrag deutlich häufiger.

Ist Urlaubsgeld steuerpflichtig?

Ja, voll – als sonstiger Bezug unterliegt es der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Durch die Einmalzahlung kann der Abzug im Auszahlungsmonat gefühlt höher ausfallen.